Die österreichische Regierung legt in ihrer Unterrichtsgesetzgebung die Voraussetzungen für den Erwerb des österreichischen Reifeprüfungszeugnisses fest.
Im 1. Semester des IV. Bachillerato beginnen die SchülerInnen mit der Ausarbeitung ihrer Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) in einer der drei Schulsprachen. Die entsprechenden Erwartungshorizonte werden durch die Schulaufsicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung genehmigt. Im V. Bachillerato legen die SchülerInnen ein Exemplar ihrer VWA vor und schließlich erfolgt in einer 3. Etappe die Präsentation und Diskussion der Arbeit vor der entsprechenden VWA-Kommission.